Das neue Mietgesetz für eine Immobilie auf Mallorca

Immobilie auf Mallorca vermieten: Neue Gesetze sorgen für mehr Flexibilität

Immobilie auf Mallorca

Immobilie auf Mallorca

Wer im Besitz einer Immobilie auf Mallorca ist, darf sich freuen: Neue Gesetze sorgen dafür, dass der Mietwohnungsmarkt nun flexibler gestaltet werden kann.

Das hat sich bei der Vermietung einer Immobilie auf Mallorca verändert

Bisher war das Mietrecht in Spanien eher mieterfreundlich ausgelegt. Daher scheuten sich viele Besitzer einer Immobilie auf Mallorca davor, diese auf dem Mietwohnungsmarkt anzubieten. Im Juni 2013 trat nun das neue Mietgesetz in Kraft. Das neue Gesetzt greift, sobald ein neuer Mietvertrag für Immobilien auf Mallorca abgeschlossen wird. Ältere Verträge sind davon nicht betroffen.

Das ist neu:

  • Die Mietlaufzeit: Wurde vorher nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit von keiner Partei der Vertrag gekündigt, so wurde dieser auf eine Laufzeit von 5 Jahren ingesamt (inklusive der bereits verstrichenen Mietzeit) ausgeweitet. Jetzt sind es keine 5 Jahre mehr, die hier veranschlagt werden, sondern nur noch 3 Jahre.
  • Zudem ist es nun möglich, dass beide Parteien sich auf einen bestimmten Zeitraum einigen. Wird keine Laufzeit im Vertrag festgehalten, so wird der Vertrag zu einem 1-Jahresvertrag, der jedes Jahr erneuert werden kann.
  • Sind 6 Monate der Mietdauer verstrichen, kann der Mieter den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen kündigen. Es ist für den Besitzer der Immobilie auf Mallorca daher ratsam, für jedes verlorene Mietjahr eine Entschädigung in Höhe einer Monatsmiete vertraglich festzuhalten.
  • Meldet der Eigentümer Eigenbedarf, so muss er das erste Mietsjahr abwarten und den Bedarf mit einer Vorankündigungsfrist von 2 Monaten kundtun. Im Falle einer Kündigung muss er jedoch tatsächlich selbst die Immobilie beziehen.
  • Mehr Flexibilität bieten die neuen Gesetze auch in Sachen Reparaturen: Beide Parteien können unter sich vereinbaren, in welcher Höhe anfallende Reparaturen, die der Mieter selbst durchführen möchte, von der Miete abgezogen werden. Möchte der Vermieter auf der anderen Seite die Miete aufgrund von Ausbesserungsarbeiten erhöhen, so darf er das erst nach einer Frist von 3 Jahren tun.
  • Die größte Angst des Besitzers einer Immobilie auf Mallorca, der diese zur Miete anbieten möchte, bestand bisher darin, dass der Mieter der monatlichen Zahlung nicht nachkommt, man ihn aber nicht so leicht wieder aus der Immobilie heraus bekommt. Die wohl wichtigste Änderung des Mietgesetztes besteht daher wohl darin, dass der Vermieter die ausstehenden Mieten nun gerichtlich oder notariell zeitnah einfordern kann. Werden die offenen Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen, wird der Mietvertrag ungültig und der Mieter muss die Immobilie umgehend räumen.

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